Der feine Unterschied
Kleriker und Laien
Wer heute regelmäßig an Gottesdiensten teilnimmt, dem fällt auf: Manche Gottesdienste sind Eucharistiefeiern, manche nicht. Und wenn eine Eucharistie gefeiert
wird, steht immer ein Mann mit einer farbigen Stola über beiden Schultern am Altar. Wenn aber eine Frau den Gottesdienst leitet, gibt es eine Kommunionfeier. Das
liegt am Weihestatus der leitenden Person. Geweihte Personen werden Kleriker genannt, nichtgeweihte Personen Laien.
Über Jahrhunderte waren es die Kleriker, die das Bild der Kirche prägten. Der bekannteste Kleriker ist der Priester. Er trägt im Gottesdienst die Stola über beiden
Schultern. Ein Priester kann mit Ausnahme der Firmung und der Weihe alle Sakramente spenden – Priester feiern Eucharistie, taufen, nehmen die Busse ab,
assistieren bei Eheschließungen und spenden die Krankensalbung. Zur Weihe zugelassen sind nur Männer, die über entsprechende persönliche und
bildungsmäßige Voraussetzungen verfügen. Ein Bischof, gewissermassen der oberste Kleriker in einer Region, muss vor seiner Bischofsweihe ebenfalls zum
Priester geweiht worden sein.
Ein geweihter Mann ist auch der Diakon. Im Unterschied zu Priesterkandidaten können auch
verheiratete Männer zum Diakon geweiht werden. In diesen Fällen muss aber ihre Ehefrau
zustimmen. Ein Diakon darf zwar auch Gottesdienste feiern, taufen und bei Trauungen assistieren; einer Eucharistiefeier darf er aber nicht vorstehen. Der mit
Abstand größte Teil der Katholikinnen und Katholiken ist nicht geweiht. Diese Personen werden Laien genannt – das ist Griechisch und heißt «Volk». Mit «Laie» ist
also nicht gemeint, dass eine Person nur ein Hobby-Katholik ist oder ohne Ausbildung für die Kirche arbeitet. Seit 1970 werden in der Schweiz zunehmend auch
nichtgeweihte mit Seelsorge- und Leitungsaufgaben betraut und sind heute tragende Säulen des aktiven Pfarrei- und Kirchenlebens. Sie leiten zum Beispiel Pfarreien
und feiern Wortgottesdienste und Kommunionfeiern. «Laien», die in der Seelsorge arbeiten, werden je nach Ort und Aufgabe anders genannt: zum Beispiel
Pfarreibeauftragte, Seelsorgepersonen oder Pfarreileiterinnen und -leiter.
Hauptamtlich in der Seelsorge arbeitende Personen, seien es Kleriker oder Laien, teilen sich weite Teile ihres Bildungsweges: sie studieren Theologie, werden einer
Persönlichkeitsprüfung unterzogen, nach dem Studium folgt eine Berufseinführung. Unter anderem auch deswegen wird die Verknüpfung von Weihe und Leitung
seit geraumer Zeit hinterfragt und kontrovers diskutiert.
Severin Schnurrenberger Forschungsmitarbeiter an der Professur für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Luzern